Garantierichtlinie

 

1. Geltungsbereich der gesetzlichen Gewährleistung

Für alle über unseren Online-Shop verkauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 434 ff. BGB sowie die besonderen Vorschriften über Verbrauchsgüterkäufe.

Diese Gewährleistungsrichtlinie gilt für sämtliche angebotenen Produktkategorien, insbesondere Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Textilien und weitere Waren.

Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie des Herstellers, Verkäufers oder eines sonstigen Garantiegebers zu unterscheiden. Soweit für ein bestimmtes Produkt zusätzlich eine freiwillige Garantie angeboten wird, werden deren Bedingungen gesondert angegeben. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.

2. Wann liegt ein Sachmangel vor?

Eine Ware muss bei Gefahrübergang insbesondere den vereinbarten Eigenschaften, der vereinbarten Verwendung sowie den gesetzlichen objektiven Anforderungen entsprechen.

Ein Sachmangel kann insbesondere vorliegen, wenn ein Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, sich nicht für die gewöhnliche oder vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet, erforderliches Zubehör fehlt oder eine andere als die bestellte Ware geliefert wurde.

Auch fehlerhafte, unvollständige oder ungeeignete Montage- oder Gebrauchsanleitungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für die Beurteilung eines Sachmangels relevant sein.

3. Gewährleistung bei Möbeln und Einrichtungsgegenständen

Bei Möbeln und Einrichtungsgegenständen können insbesondere nachweisbare Material-, Verarbeitungs-, Funktions- oder Konstruktionsmängel, fehlende Bestandteile, erhebliche Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften oder sonstige gesetzlich relevante Sachmängel Gegenstand eines Gewährleistungsanspruchs sein.

Wurde ein Möbelstück aufgrund einer fehlerhaften von uns bereitgestellten Montageanleitung unsachgemäß montiert, kann dies nach den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls als Sachmangel berücksichtigt werden.

Normale alters- und nutzungsbedingte Abnutzung stellt für sich allein grundsätzlich keinen Sachmangel dar. Gleiches gilt für Schäden, die nachweislich ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, äußere Beschädigung, ungeeignete Pflege oder eine nicht auf einen Mangel der Anleitung zurückzuführende fehlerhafte Montage verursacht wurden.

4. Gewährleistung bei Kleidung und Textilien

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten gleichermaßen für Kleidung, Textilien und andere Modeartikel.

Ein Sachmangel kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Kleidungsstück bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Ausführung entspricht, eine falsche Ware oder Variante geliefert wurde oder relevante Material-, Verarbeitungs- oder Funktionsmängel vorhanden sind.

Maßgeblich sind insbesondere die im jeweiligen Angebot vereinbarten Eigenschaften des Produkts sowie die Eigenschaften, die der Kunde bei Waren dieser Art nach den gesetzlichen Bestimmungen erwarten darf.

Gewöhnliche Abnutzung durch bestimmungsgemäßes Tragen stellt für sich allein grundsätzlich keinen Sachmangel dar. Das Gleiche gilt für Schäden, die nachweislich ausschließlich durch unsachgemäßes Waschen, Trocknen, Bügeln, Reinigen, Verändern oder eine sonstige Verwendung entgegen den bereitgestellten Pflegehinweisen verursacht wurden.

5. Dauer der gesetzlichen Gewährleistung

Für gewöhnliche neu verkaufte Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Diese Frist gilt grundsätzlich sowohl für Möbel und Einrichtungsgegenstände als auch für Kleidung, Textilien und andere neu verkaufte Waren.

Besondere gesetzliche Vorschriften können im Einzelfall zu abweichenden oder verlängerten Fristen führen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

6. Vermutung bei Mängeln innerhalb des ersten Jahres

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Zustand der Ware, der von den gesetzlichen Anforderungen an die Mangelfreiheit abweicht, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.

Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben uneingeschränkt anwendbar und werden durch diese Richtlinie nicht zum Nachteil des Verbrauchers verändert.

7. Rechte des Kunden bei einem Mangel

Liegt ein gesetzlich relevanter Sachmangel vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte gemäß §§ 437 ff. BGB zu.

Der Kunde kann zunächst nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. Hierbei kann er grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Ware wählen.

Die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere dann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die andere Form der Nacherfüllung.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können darüber hinaus insbesondere eine Minderung des Kaufpreises, ein Rücktritt vom Vertrag sowie gegebenenfalls Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in Betracht kommen.

8. Kosten der Nacherfüllung

Die zum Zweck einer gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Verkäufer getragen. Hierzu können insbesondere erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehören.

Dies gilt auch für erforderliche Rücktransporte mangelhafter Möbel oder die erforderliche Rücksendung mangelhafter Kleidung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Kunde muss die betreffende Ware zur Durchführung der Nacherfüllung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen.

9. Durchführung der Nacherfüllung

Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem uns der Kunde über den Mangel informiert hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher. Dabei werden insbesondere die Art der Ware und der Zweck berücksichtigt, für den der Kunde die Ware benötigt.

Je nach Produkt und Mangel kann die Nacherfüllung beispielsweise durch Reparatur oder Ersatzlieferung erfolgen. Bei Kleidung und Textilien kann aufgrund der Beschaffenheit des jeweiligen Produkts eine Ersatzlieferung praktisch geeigneter sein als eine Reparatur; maßgeblich bleiben jedoch die gesetzlichen Rechte und Voraussetzungen.

Vor einer Nacherfüllung durch Nachbesserung informieren wir Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über ihr Wahlrecht zwischen den Formen der Nacherfüllung sowie über die gesetzlich vorgesehene Auswirkung einer Nachbesserung auf die Verjährungsfrist.

10. Auswirkungen einer Nachbesserung auf die Verjährungsfrist

Wird die gesetzliche Nacherfüllung durch Nachbesserung durchgeführt, gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen über eine mögliche Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung verlängert sich bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate.

Weitere besondere Ablaufhemmungen oder Mindestfristen können nach den gesetzlichen Vorschriften ebenfalls Anwendung finden.

11. Verfahren zur Meldung eines Mangels

Zur möglichst schnellen Bearbeitung eines Gewährleistungsfalls kann der Kunde unseren Kundenservice per E-Mail kontaktieren.

Die Anfrage sollte nach Möglichkeit folgende Informationen enthalten:

  • Bestellnummer
  • Bezeichnung des betroffenen Produkts
  • Beschreibung des festgestellten Mangels
  • gegebenenfalls Fotos des Mangels, soweit diese zur Prüfung sinnvoll und zumutbar sind

Bei Kleidung kann es beispielsweise hilfreich sein, Fotos einer beschädigten Naht, einer fehlerhaften Verarbeitung oder eines anderen sichtbaren Mangels bereitzustellen. Bei Möbeln können Übersichts- und Detailaufnahmen des betroffenen Bauteils bei der Prüfung helfen.

Fotos sind jedoch nicht in jedem Gewährleistungsfall zwingende Voraussetzung. Soweit eine Prüfung anhand der bereitgestellten Informationen nicht möglich ist, können angemessene zusätzliche Informationen oder eine Bereitstellung der Ware zur Prüfung erforderlich sein.

12. Prüfung eines Gewährleistungsfalls

Nach Eingang einer Meldung prüfen wir die bereitgestellten Informationen und stimmen, soweit erforderlich, die nächsten Schritte mit dem Kunden ab.

Die Prüfung dient insbesondere der Feststellung, ob ein Sachmangel vorliegt und welche Form der gesetzlichen Nacherfüllung unter Berücksichtigung des Wahlrechts des Kunden und der gesetzlichen Voraussetzungen durchzuführen ist.

Bei sperrigen Möbeln kann gegebenenfalls eine Abholung, eine technische Prüfung oder eine andere geeignete Form der Begutachtung organisiert werden. Bei Kleidung und paketversandfähigen Waren kann gegebenenfalls eine Rücksendung zur Prüfung erforderlich sein.

13. Nicht von einem Sachmangel erfasste Umstände

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Schäden oder Veränderungen, die erst nach Gefahrübergang ausschließlich aufgrund von Umständen entstehen, für die der Verkäufer nicht einzustehen hat, begründen grundsätzlich keinen Gewährleistungsanspruch.

Hierzu können je nach Einzelfall insbesondere Schäden durch unsachgemäße Verwendung, gewöhnlichen nutzungsbedingten Verschleiß, äußere Gewalteinwirkung oder eine nicht bestimmungsgemäße Veränderung des Produkts gehören.

Bei Möbeln können beispielsweise nachweislich durch eine vom Kunden entgegen einer ordnungsgemäßen Montageanleitung fehlerhaft durchgeführte Montage verursachte Schäden hiervon betroffen sein.

Bei Kleidung und Textilien können insbesondere nachweislich durch eine Behandlung entgegen den bereitgestellten Pflegehinweisen verursachte Schäden hiervon betroffen sein.

Diese Bestimmungen dürfen nicht dahingehend ausgelegt werden, dass gesetzliche Gewährleistungsansprüche bei einem tatsächlich bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangel ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

14. Rückgabe, Widerruf und Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung ist von unserem freiwilligen 30-Tage-Rückgaberecht und vom gesetzlichen Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu unterscheiden.

Ein Gewährleistungsanspruch setzt einen gesetzlich relevanten Mangel voraus. Für die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts innerhalb der gesetzlichen Frist ist dagegen grundsätzlich kein Mangel erforderlich.

Auch nach Ablauf unseres freiwilligen Rückgabezeitraums können gesetzliche Gewährleistungsrechte fortbestehen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

15. Freiwillige Herstellergarantien

Für einzelne Produkte kann gegebenenfalls zusätzlich eine freiwillige Garantie eines Herstellers oder eines anderen Garantiegebers bestehen.

Eine solche freiwillige Garantie gilt ausschließlich entsprechend den jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers und ist von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden.

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden durch eine zusätzliche Garantie nicht eingeschränkt und können unabhängig von einer solchen Garantie geltend gemacht werden.

16. Bearbeitungszeit

Nach Eingang einer Gewährleistungsanfrage bemühen wir uns, den Vorgang möglichst zeitnah zu prüfen und den Kunden über die nächsten Schritte zu informieren.

Die konkrete Bearbeitungsdauer kann insbesondere von der Art des Produkts, der Art des Mangels, der erforderlichen Prüfung und der gewählten Form der Nacherfüllung abhängen.

Eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung wird innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt.

17. Kontakt — Kundenservice

Für Gewährleistungsanfragen können Kunden unseren Kundenservice kontaktieren:

E-Mail: alwayshere@vileniaspace.com
Telefon: +81 (801) 808 03 25
Adresse: 4-20-17 ICHINOMIYA LA TOUR INFINI 501 TAMA-SHI TOKYO 206-0002 JAPAN
Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 08:20–16:20
Liefergebiet: Deutschland

Wir bearbeiten gesetzliche Gewährleistungsansprüche für Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Textilien und weitere über unseren Online-Shop angebotene Waren entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

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